Ausschlussverfahren gegen Feuerwehrmann eingeleitet

Auf Grund neuer Erkenntnisse und darauf basierender erneuter rechtlicher Prüfung wurde durch den Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck ein Ausschlussverfahren gegen den in der HR-Berichterstattung vom 22. März benannten Feuerwehrmann eingeleitet. 

“Wir stehen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung und achten die Gesetze”, erklärten Bürgermeisterin Rück und Gemeindebrandinspektor Walter bereits unmittelbar nach der Veröffentlichung des Berichts des Hessischen Rundfunks am 22. März. Dass dies nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, zeigt sich an den nun eingeleiteten Maßnahmen.

Die bislang bestehende rechtliche Bewertung basierte auf den uns und der Gemeindeverwaltung bekannten Informationen zur politischen Tätigkeit des betreffenden Feuerwehrmanns. Teile des politischen Wirkens waren uns bekannt, andere Teile nicht. Wieder andere Informationen sind nicht ohne weiteres öffentlich zugänglich.
Uns war und ist es nach wie vor sehr wichtig, unsere politische Neutralität zu wahren. Eine politische Einstellung, soweit sie auf dem Boden des Grundgesetzes und der freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) steht, ist für die Mitarbeit in der Feuerwehr Schöneck unerheblich. Handlungsleitend sind für uns neben dem Gedanken der tätigen Hilfe am Nächsten die Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland.
Hierzu gehört auch, dass Extremismus in jedweder Form bei uns keinen Platz hat!

Um nun das schärfste Schwert, nämlich den Ausschluss, zu ziehen, bedurfte es aufwändiger Informationsbeschaffung und Bewertung. Sowohl das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) als auch die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Schöneck stellen auf das Handeln der oder des Einzelnen ab. Eine “bloße” Mitgliedschaft in einer betreffenden Organisation, ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Ablehnung der FDGO durch die jeweilige Person, reicht nicht aus.
Bei einem Verwaltungsverfahren zum Ausschluss wird genau diese Frage beleuchtet.
Deshalb musste eine umfangreiche und möglichst umfassende Informationsbasis geschaffen werden. Eine ausgewogene und an der Sache orientierte Entscheidungsfindung schulden wir nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern Schönecks sondern auch den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr.

Mit den nunmehr vorhandenen Informationen und Stellungnahmen übergeordneter Behörden konnte es jedoch nur eine Entscheidung geben:
Die Einleitung eines Ausschlussverfahrens gegen den betreffenden Feuerwehrangehörigen. Dies hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 02.04.2024 beschlossen.

Auf eigenen Wunsch wurde der Feuerwehrangehörige bereits unmittelbar nach der Berichterstattung beurlaubt. Bis zum Abschluss des Ausschlussverfahrens wird er bei der Feuerwehr Schöneck keinen Dienst mehr tun.

 

(mb)

 

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