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Gemeindevorstand stellt Ausschlussverfahren gegen Feuerwehrmann ein

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck hat das im Frühjahr gegen einen Feuerwehrangehörigen eingeleitete Ausschlussverfahren eingestellt.

Nach Würdigung aller Informationen und Erkenntnisse, Anhörung des betroffenen Feuerwehrangehörigen und unter Einbeziehung von Stellungnahmen übergeordneter Behörden wurde der Sachstand intern geprüft und anschließend dem Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) zur Prüfung vorgelegt.

Sowohl intern als auch durch den HSGB wurde festgestellt, dass ein Ausschluss auf Grund eines Verstoßes gegen die Dienst- und Gehorsamspflicht nicht in Frage kommt. Der betreffende Feuerwehrangehörige legte kein Fehlverhalten in Bezug auf den Feuerwehrdienst an den Tag.
Auch der Ausschlussgrund eines aktiven Eintretens gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung wurde unter Einbeziehung entsprechender Gerichtsurteile geprüft. Diese fordern für einen Ausschluss u.a. den Nachweis, dass der Feuerwehrmann für die Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung einschließlich der an diesen Grundsätzen orientierten kommunalen Selbstverwaltung eintritt und durch sein Handeln aktiv bekämpft. Dies lässt sich im Fall des Schönecker Feuerwehrmanns nicht belegen.

Das Ergebnis der Prüfung war vor diesem Hintergrund eindeutig: Ein Ausschluss des Feuerwehrmanns ist nicht zulässig und würde einer gerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten.

Der Gemeindevorstand folgte den Prüfergebnissen und fasste den Beschluss, das Ausschlussverfahren einzustellen. Der Feuerwehrmann war auf eigenen Wunsch bis zum Ende des Verfahrens beurlaubt und nimmt nun seinen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Schöneck wieder auf.

(mb)

 

 

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